Der Kirchenvorstand

Der aktuelle Kirchenvorstand

Wir sind stolz auf die Zusammensetzung unseres neuen Kirchenvorstand. Fünf engagierte Ehrenamtliche, zwei Jugendliche als Nachwuchs für die Zukunft und der Pastor. Somit ist unsere Kirchengemeinde gut aufgestellt, um Veränderungen, die auf uns zukommen werden, bewältigen zu können.

"Miteinander unterwegs" bleibt unser Motto.

Kirchenvorsteher*innen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Kerstin Blonn
  • Anja Fischer
  • Lilly Fischer
  • Madita Herrmann
  • Vera Hoffmann (Stellvertretende KV-Vorsitzende)
  • Pastor Dr. Norbert Schwarz
  • Dr. Betty Solgaard
  • Dr. Henrik Solgaard

Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde gemeinsam von Menschen in Ehrenamt und Beruf wahrgenommen wird. Insbesondere die Ehrenamtlichen sind durch die Wahl oder Berufung mit einem großen Vertrauen der Gemeinde ausgestattet. Ein Vertrauensamt also, das Raum für neue Möglichkeiten, für Ungewöhnliches, für Begeisterung schaffen kann.

Quelle: Gemeindebrief.de

AUFGABEN DES KIRCHENVORSTANDES

Ohne ehrenamtliches Engagement kann weder unsere Gesellschaft noch unsere Kirche bestehen. Für uns als evangelische Kirche ist das gemeinsame Tun von Haupt- und Ehrenamtlichen sogar grundlegend, denn nach reformatorischem Verständnis sind die Begabungen und Befähigungen gleichrangig und gleichwertig. Jede und jeder, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, wirkt mit an der Gestaltung unserer Kirche.

Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als „Arbeitgeber“ hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit . So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt- die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.

Die gemeinsamen Aufgaben und Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und des Pfarramts sind in der Kirchengemeinde- ordnung (KGO) festgelegt.