Es gibt im Leben der meisten Menschen vier Ereignisse, bei denen sie mit Kirche in Berührung kommen können: Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Zum einen werden diese Anlässe als Kasualien bzw. Kasualhandlungen bezeichnet (lat.: Kasus = Fall). Im Hintergrund steht ein Ereignis, die spezifische Lebenssituation. Zum anderen wird aber auch von "Amtshandlungen" gesprochen. Darin kommt die Perspektive des Pastors/der Pastorin zum Ausdruck, wenn von ihm/ihr eine pfarramtliche, kirchliche Dienstleistung erbeten wird.
Die Palette der Kasual- oder Amtshandlungen reicht jedoch weit über die bereits genannten Anlässe hinaus. Dazu gehören die Einweihung einer Schule oder eines Krankenhauses, die Inbetriebnahme einer Brücke oder einer Straße sowie die Ordination eines Pfarrers/einer Pfarrerin, die Einführung von kirchlichen Amtsträgern in ihr jeweiliges Amt (Pastor/Pastorin, Diakon/Diakonin, Bischof/Bischöfin, Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin, Lektor/Lektorin u. a. m.), die Weihe von Kirchenglocken und die Einweihung von Kirchengebäuden etc. Kasualien sind Amtshandlungen, die sich am Lebenszyklus von Menschen orientieren und Wendepunkte in ihrem Leben markieren.
Denkbar wären Kasualien demnach auch, wenn etwa jemand seine Berufsausbildung abschließt und die erste Stelle antritt, pensioniert wird oder auswandert. Hierfür gibt es jedoch keine Tradition, auf die ein Pfarrer/eine Pfarrerin zurückgreifen könnte. Gleichwohl werden immer wieder einmal solche Handlungen nachgefragt.
Worauf es bei den Kasualien aber ankommt: Die Lebenswirklichkeit der Menschen in Verbindung zu bringen mit dem, was Auftrag der Kirche ist: mit der Bibel, mit dem christlichen Glauben. Jeder Mensch braucht, um sich in dieser Welt zurechtzufinden, eine Sicht, Perspektive, Maßstäbe und Vorbilder für sein Verhalten und Handeln, damit er seine Gegenwart und Zukunft gestalten kann. Christlicher Glaube ist von Jesus bestimmt und von der Überzeugung, dass er für das Leben jedes Einzelnen Bedeutung hat.