Seit jeher haben Menschen Bräuche entwickelt, der Verstorbenen zu gedenken und sich als Angehörige über den Verlust hinweg zu trösten. Christen glauben, dass der Tod zwar von den Lebenden trennt, aber die Verbindung mit Gott nicht abreißt. Wir bleiben in Gottes Hand und die Toten verlieren sich nicht im Nichts. Der christliche Glaube hat Konsequenzen für den Umgang mit Leben, Sterben und Tod. So gehört das Bedenken des Sterbenmüssens (Psalm 90,12) zur christlichen Lebenseinstellung ebenso wie die Hoffnung über den Tod hinaus.
Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten irdischen Ruhe geleitet und sich derjenigen angenommen, die den Tod eines Angehörigen oder nahe stehender Menschen betrauern. In der kirchlichen Bestattung kommt zum Ausdruck, dass der auferstandene Christus „dem Tode die Macht genommen hat“ (2. Timotheus 1,10).
Der Gottesdienst zur Bestattung soll die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen. Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Auf Wunsch der Eltern können auch ungetauft verstorbene Kinder kirchlich bestattet werden. Dasselbe gilt für totgeborene Kinder und Föten. Keinem Gemeindemitglied darf aufgrund seiner Todesumstände eine kirchliche Bestattung verwehrt werden. Gehörte der/die Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann er/sie in Ausnahmefällen bestattet werden. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann ebenso im Ausnahmefall geschehen.