Quelle: www.gemeindebrief.de

Konfirmandenunterricht

Anmeldung für den neuen Konfirmanden-Kurs 2023 - 2024.

Wir schicken Ihnen das Antragsformular gerne zu. Nähere Informationen gibt Pastor Günther unter Tel. 9672 oder über das Kirchenbüro Tel 9670.

Bürozeiten: montags 15-17.00 Uhr mittwochs 9.00 bis 11.00 Uhr
Gerne auch per Mail: kg.unterluess@evlka.de

Eltern melden ihre Kinder zum Konfirmationsunterricht an.

Wir schicken Ihnen das Antragsformular gerne zu. Zusammen mit der Anmeldung bitten wir für Unterrichtsmaterialien, einer Bibel in heutigem Deutsch etc., um einen Kostenbeitrag von 50,- Euro

Kinder und Jugendliche werden auch rechtzeitig vor Beginn der Konfirmandenarbeit öffentlich und sofern die Daten vorliegen, schriftlich eingeladen und gebeten, sich verbindlich für die Teilnahme anzumelden. Wenn vorhanden, sollte schon bei der Anmeldung die Taufbescheinigung vorgelegt werden. Die Eltern werden zu einem Informationsabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird erläutert. Die zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden werden zu Beginn der Konfirmandenzeit mit einem besonderen Gottesdienst der Gemeinde begrüßt. Die Erziehungsberechtigten bestätigen schriftlich, dass sie die Ordnung für die Konfirmandenarbeit zur Kenntnis nehmen und anerkennen.

Einphasige Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandenarbeit beginnt für die Jugendlichen in der Regel am Anfang / im Laufe des 7. Schuljahres und erstreckt sich kontinuierlich über mindestens 12 Monate. Sie schließt mit der im achten Schuljahr stattfindenden Konfirmation ab, die zwischen Palmarum und Pfingsten gefeiert werden soll. Konfirmandinnen und Konfirmanden sind zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen eingeladen.

Nähere Infos über den Konfirmandenkurs

Der Konfirmandenunterricht ist regelmäßig dienstags von 17.00 - 18.30 Uhr in den Räumen unseres Kirchenzentrums. Es gibt während der Konfirmandenzeit auch immer wieder praxisorientierte Projekte:

    •    Aufführung des Krippenspiels am Heiligabend
    •    Besuch verschiedener Gruppen der Kirchengemeinde
    •    Treffen mit kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    •    Mitgestaltung der Aktion "Brot für die Welt".
    •    Beteiligung an der Kleidersammlung für Menschen in Armut

Konfirmandenfreizeit

Eine mindestens dreitägige Freizeit findet während der Konfirmandenzeit statt. Nach einer Vereinbarung der Kirche mit dem Land Niedersachsen bekommen Schülerinnen und Schüler für Konfirmandenfreizeiten drei Tage unterrichtsfrei.

Vorstellungsgottesdienst

Gegen Ende der Unterrichtszeit gestalten die Konfirmandinnen und Konfirmanden gemeinsam einen Gottesdienst, dessen Thema sie selbst erarbeiten.

Viele Grüße

Pastor Hartmut Günther, Tel.: 0173 - 6650280

Konfirmation

Die Kirche, in der Säuglinge und Kinder getauft werden, übernimmt zugleich die Verantwortung dafür, dass die heranwachsenden Getauften in die Lage versetzt werden, über ihren Glauben Rechenschaft abzulegen. Damit sich Jugendliche zum christlichen Glauben bekennen können, muss er ihnen zuvor nahe gebracht worden sein. Die Verpflichtung zur Unterweisung leitet die Kirche aus dem Taufbefehl Jesu ab (Matthäus 28,18-20). Die Konfirmation (lat: confirmatio = Bekräftigung, Stärkung) versetzt Menschen in die Lage, mit eigenen Worten ihren Glauben zu formulieren.

Ein Blick in das Neue Testament zeigt jedoch, dass an keiner Stelle von Konfirmation die Rede ist. Dies hat seinen Grund darin, dass in der frühen Christenheit wohl nur Erwachsene getauft wurden, bei denen die Taufhandlung und das Bekenntnis des Täuflings zusammenfielen. Die Konfirmation wurde erst in der Reformationszeit entwickelt.

Der heute einjährige Konfirmandenunterricht, der im Konfirmationsgottesdienst seinen Abschluss findet, hat inzwischen nicht mehr den Charakter einer so genannten Katechismusprüfung (bei der Luthers "Kleiner Katechismus" abgefragt wurde), sondern dient der Erneuerung und Vergewisserung der Taufzusage.

Konfirmation stellt in erster Linie eine Segenshandlung dar. Mit der Konfirmation erhalten die jungen Leute auch kirchliche Rechte: Sie sind zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen und können das Patenamt übernehmen. Zugleich ist dies die Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht sowie die Möglichkeit, Ämter in der Kirche zu übernehmen.