I Grundsätze
Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde legt die Grundlagen, Ziele und Bedingungen der Konfirmandenarbeit fest.
Die Konfirmandenarbeit ist ein wesentliches Bildungsangebot und eine zentrale Aufgabe der Kirchengemeinde. Die Gemeinde lädt durch die Konfirmandenarbeit alle Kinder und Jugendliche zum Glauben ein und möchte sie auskunfts- und sprachfähig machen im Glauben. Die kirchliche Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gründet deshalb in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi:
„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Mt 28, 18 - 20)
Die Kirchengemeinde hat gemeinsam mit Eltern und Paten bei der Taufe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen übernommen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Die Konfirmandenarbeit soll getaufte und noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche mit dem christlichen Glauben und seiner Praxis in Gottesdienst und Alltag vertraut machen, sie befähigen, eigenverantwortlich als Christen und Christinnen zu leben und auskunftsfähig zu sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben:
„Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist.“ (1. Petr 3,15)
Bei der Konfirmation stimmen die Konfirmanden und Konfirmandinnen bewusst und öffentlich in das Glaubensbekenntnis der Kirche ein. Sie versprechen in den dreieinigen Gott, auf dessen Namen sie getauft worden sind, ihr Vertrauen zu setzen. Sie bitten Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden.
Bei der Konfirmation wird Konfirmandinnen und Konfirmanden der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen.
„Gott spricht: „Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.“ (1. Mose 12, 2)