Quelle: www.gemeindebrief.de

Ordnung der Konfirmandenarbeit

I Grundsätze

Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde legt die Grundlagen, Ziele und Bedingungen der Konfirmandenarbeit fest.

Die Konfirmandenarbeit ist ein wesentliches Bildungsangebot und eine zentrale Aufgabe der Kirchengemeinde. Die Gemeinde lädt durch die Konfirmandenarbeit alle Kinder und Jugendliche zum Glauben ein und möchte sie auskunfts- und sprachfähig machen im Glauben. Die kirchliche Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gründet deshalb in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi:

„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Mt 28, 18 - 20)

Die Kirchengemeinde hat gemeinsam mit Eltern und Paten bei der Taufe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen übernommen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Die Konfirmandenarbeit soll getaufte und noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche mit dem christlichen Glauben und seiner Praxis in Gottesdienst und Alltag vertraut machen, sie befähigen, eigenverantwortlich als Christen und Christinnen zu leben und auskunftsfähig zu sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben:

„Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist.“ (1. Petr 3,15)

Bei der Konfirmation stimmen die Konfirmanden und Konfirmandinnen bewusst und öffentlich in das Glaubensbekenntnis der Kirche ein. Sie versprechen in den dreieinigen Gott, auf dessen Namen sie getauft worden sind, ihr Vertrauen zu setzen. Sie bitten Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden.

Bei der Konfirmation wird Konfirmandinnen und Konfirmanden der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen.

„Gott spricht: „Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.“ (1. Mose 12, 2)

II Anmeldung

Kinder und Jugendliche werden rechtzeitig vor Beginn der Konfirmandenarbeit öffentlich und sofern die Daten vorliegen, schriftlich eingeladen und gebeten, sich verbindlich für die Teilnahme anzumelden. Wenn vorhanden, sollte schon bei der Anmeldung die Taufbescheinigung vorgelegt werden. Die Eltern werden zu einem Informationsabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird erläutert. Die zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden werden zu Beginn der Konfirmandenzeit mit einem besonderen Gottesdienst der Gemeinde begrüßt. Die Erziehungsberechtigten bestätigen schriftlich, dass sie die Ordnung für die Konfirmandenarbeit zur Kenntnis nehmen und anerkennen.

III Dauer

Einphasige Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandenarbeit beginnt für die Jugendlichen in der Regel am Anfang / im Laufe des 7. Schuljahres und erstreckt sich kontinuierlich über mindestens 12 Monate. Sie schließt mit der im achten Schuljahr stattfindenden Konfirmation ab, die zwischen Palmarum und Pfingsten gefeiert werden soll. Pandemiebedingt sind auch andere Termine möglich. Konfirmandinnen und Konfirmanden sind zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen eingeladen.

IV Organisationsform

Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht und weitere Arbeitsformen wie eine Freizeit, Exkursionen, diakonische und Friedens-Projekte (Gräberpflege) sowie Konfirmandentage. In Gottesdiensten und Andachten werden der Konfirmand*Innen einbezogen z.B. In der Fastenzeit „7 Wochen mit: Konfis“. Am alljährlichen Krippenspiel wird ebenfalls teilgenommen. Weiterhin werden im Rahmen der Gemeinde/Gemeinschaft die vorhandenen Kirchengruppen z.B. Kirchenvorstand, Gemeindebeirat, Frauengruppe Heidekraut, Pfadfinder, Krabbel- und Seniorengruppen, Suchthilfegruppe des DNB usw. sowie das Pfarramt, Kindergottesdienst und Kindergarten besucht und Referate hierzu erstellt. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.

Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Ein Konfirmandentag oder ein Tag einer Konfirmandenfreizeit wird dabei mit max. sechs Unterrichtsstunden gewertet. 

Während der Konfirmandenzeit findet eine mehrtägige Freizeit statt. Die Kosten der Freizeit sind von der Elternschaft zu tragen. Zuschüsse sind ggf. rechtzeitig, auch bei anderen Trägern, zu beantragen.

Die Erziehungsberechtigten beantragen die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht bzw. das Pfarramt wird den Erziehungsberechtigten die notwendigen Schreiben für eine Beurlaubung vom Schulunterricht zur Verfügung stellen. Über die Freizeit werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie ihre Erziehungsberechtigten vorher näher informiert. Der im Zusammenhang mit Freizeiten, Projekten und Konfirmandentagen erteilte Unterricht wird mit 30 Stunden auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Wenn Konfirmanden und Konfirmandinnen aus wichtigen Gründen verhindert sind an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. Für eine nachträgliche Entschuldigung legen sie eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.

V Arbeitsmittel

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen benötigen folgende Arbeitsmittel:
Bibel (wird von der Kirchengemeinde beschafft), Schreibmaterial.

VI Themen und Inhalte

Lernen, was es heißt, als Christ in unserer Zeit zu leben

Die Konfirmandenarbeit ist insbesondere ein Bildungsangebot an Jugendliche, das deren Perspektive und Lebenswelt mit den Biblischen Inhalten, Traditionen, Ritualen und aktuellen Lebensbezügen der christlichen Gemeinde verschränkt.

Die Jugendlichen erweitern ihr Wissen über den christlichen Glauben und seine Traditionen. Sie werden darin unterstützt, sich selbst religiöses Wissen anzueignen und dieses mit ihrer aktuellen Lebenssituation in Verbindung zu setzen. Sie lernen mit der Bibel umzugehen und ihre Aussagen auf ihr Leben zu beziehen.

Zum Wissen gehören folgende zentrale Texte der Tradition, die sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden auswendig aneignen sollen:

  • das Vaterunser
  • das Apostolische Glaubensbekenntnis
  • die Zehn Gebote
  • Psalm 23

Die Konfirmandenarbeit beinhaltet die folgenden Themenbereiche:

Den Konfirmanden*Innen wird eine Zusammenfassung der Themen ausgehändigt, die gemeinsam erarbeitet, besprochen und abgefragt wird.

  1. Unsere Gruppe, unsere Gemeinde, unsere Kirche
  2. Spiritualität und Gottesdienst
  3. Grundtexte des Glaubens (Entstehung der Bibel und deren Inhalt /Bedeutung)
  4. Das christliche Gottesverständnis
    • Gott, der Schöpfer
    • Jesus von Nazareth – Gottes Sohn
    • Das Wirken des Heiligen Geistes
  5. Ausdrucksformen des Glaubens (Rituale, Taufe, Abendmahl, Konfirmation)
  6. Anfang und Ende des Lebens
  7. Diakonie und Weltverantwortung
  8. Ökumene
  9. Weltreligionen
  10. Religionen- und kulturelle Errungenschaften /Fortschritt
  11. Die Mitbewerber: Okkultismus und Esoterik
  12. Sucht

Lernen mit Kopf, Herz und Hand

Die Jugendlichen entdecken, entwickeln und gestalten christliches Leben. Sie werden ermutigt und gestärkt, ihr Christsein konkret werden zu lassen. Hierzu gehören:

  • die Feier von Gottesdiensten und Andachten
  • Gebet und Stille Zeiten
  • die Feier der Taufe und des Abendmahles,
  • Gelingendes Leben in der Nachfolge Christi
  • der Umgang mit Liebe, Freude, Hoffnung
  • der Umgang mit Scheitern, Schuld und Vergebung
  • der Einsatz für Benachteiligte.

Die Jugendlichen erleben und gestalten Gemeinschaft. In der Gruppe lernen sie einen angemessenen Umgang mit anderen, entdecken Formen des Zusammenlebens, üben Toleranz und gegenseitige Achtung. Zudem können sie ihre Rolle in der Gemeinschaft finden, wahrnehmen, reflektieren und ggf. verändern.

In der Konfirmandenzeit bilden die Jugendlichen ihr Selbstwertgefühl, ihre Identität und ihren Charakter weiter aus. Dazu gehört, dass die Jugendlichen ihre Gaben entdecken und entfalten, sich von Gott angenommen und geliebt erfahren, durch spirituelle Angebote ihre Gottesbeziehung festigen, ihre Balance von eigener Wertschätzung und Verantwortung für sich und andere finden.

Die Inhalte und die konkrete Planung der Konfirmandenzeit werden mit den Konfirmandinnen, Konfirmanden und deren Eltern und Erziehungsberechtigten besprochen. Mitwirkungsmöglichkeiten sind ihnen zu eröffnen.

VII Teilnahme am Gottesdienst; Taufe und das Heilige Abendmahl

Gottesdienst

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen nehmen an den Gottesdiensten ihrer Kirchengemeinde teil. Sie sollen mindestens 30 Gottesdienste besuchen, um mit dem gottesdienstlichen Leben bekannt und vertraut zu werden. Sowie, es nach ihren Gaben mitzugestalten. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden an den Gottesdiensten teilzunehmen.

Die Teilnahme an auswärtigen Gottesdiensten ist erlaubt.

Taufe

Ungetaufte Jugendliche haben die Möglichkeit, im Kreis der anderen Jugendlichen, im Rahmen der Konfirmandenfreizeit oder in einem regulären Gottesdienst getauft zu werden.

Das Abendmahl

In unserer Gemeinde sind Kinder zum Abendmahl eingeladen, nachdem sie durch die Eltern, die Pastorin oder den Pastor oder eine andere geeignete Person in die Bedeutung des Abendmahls eingeführt wurden. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden, die bisher nicht am Abendmahl teilgenommen haben, erhalten zu Beginn der Konfirmandenzeit eine erste Einführung.

VIII Eltern und Erziehungsberechtigte

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmandinnen und Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an Elternabenden teilzunehmen. Falls notwendig, werden sie gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einen finanziellen Beitrag (z.B. für Unterrichtsmaterial) zu übernehmen. Aktive Mitarbeit (z.B. bei Projekten) ist willkommen. Während der Konfirmandenzeit finden mind. 2 Elternabende statt.

IX Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden bereiten einen Gottesdienst kurz vor der Konfirmation vor und präsentieren sich als zu Konfirmierende der Gemeinde.

Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.

X Konfirmation

Die Konfirmation setzt die Taufe voraus.

Das Pfarramt entscheidet in Absprache mit den Mitarbeitenden und nach Beratung mit dem Kirchenvorstand über die Zulassung zur Konfirmation.

Die Zulassung zur Konfirmation muss versagt werden, wenn eine Konfirmandin oder ein Konfirmand das christliche Bekenntnis ablehnt.

Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn eine Konfirmandin oder ein Konfirmand

  • den Unterricht mehr als 10 % unentschuldigt versäumt hat
  • diese Ordnung – trotz mehrfacher Gespräche – beharrlich verletzt hat
  • wenn besondere Gründe im Verhalten (Alkohol,- Drogen- und Tabakkonsum als auch        körperliches Fehlverhalten, Lügen und Täuschung) die Konfirmation als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

Bevor die Zulassung zur Konfirmation versagt werden kann, ist

  • durch die Unterrichtenden mit der Konfirmandin/dem Konfirmanden sowie den
          Erziehungsberechtigten ein eingehendes Gespräch zu führen
  • und zu jedem Einzelfall die Auffassung des Kirchenvorstandes einzuholen.

Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten oder der Superintendentin und gegen deren oder dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.

XI Beschluss über die Ordnung

Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am 12.Januar 2022 gemäß § 13 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989, zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 9. Juni 2011 (Kirchl. Amtsbl. S. 114), beschlossen.

Türschmuck

Der Eingang der Kirche ist mit einer Girlande und weißen Tauben geschmückt.

Konfirmationsspruch

Die Konfirmationssprüche suchen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden selber aus.

Konfirmantionskreuz

Zur Konfirmation erhält jede Konfirmandin und jeder Konfirmand eine Urkunde und ein kleines Bronzekreuz an einem Lederband.