Foto: Jens Schulze

Aufgaben

Der Pate oder die Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = “Geistlicher Vater“) übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate versprechen in der Tauffeier, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie wollen sich bemühen, dem Kind zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben zu verhelfen – zum Beispiel indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben. 

Kirchenmitgliedschaft

Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein. 

Zahl der Paten

In der Regel sind es zwei Paten, es können aber auch mehr sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der Evangelischen Kirche angehören; die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein (z.B. katholische Kirche oder Freikirche wie Baptisten, Methodisten). In besonderen Fällen genügt auch eine Patin oder ein Pate. 

Patenbescheinigung

Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie das Patenamt übernehmen dürfen. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten die Patenbescheinigung in ihren Pfarrämtern. Da die katholische Kirche keine Patenbescheinigung kennt, erhalten Sie bei ihr eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit. 

Aufhebung des Patenamtes

Im Gegensatz zur möglichen Entbindung vom Patenamt auf eigenen Wunsch ist eine Streichung gegen den Willen des Paten nicht möglich. Fragen Sie im Pfarramt nach! Suchen Sie das Gespräch mit dem Paten, um den Konflikt gemeinsam zu klären. Sie können den Gemeindepastor oder die Pastorin zu einem klärenden Gespräch dazu bitten.

Foto: Sabine Manneke

Tausprüche

Hier eine kleine Auswahl:

  • Der Herr ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten? Der Herr ist meines Lebens Kraft; vor wem sollte mir grauen?  (Psalm 27,1)
  • Er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen, dass sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stößt.  (Psalm 91,11.12)
  • Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir.  (Psalm 139,5)
  • Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein.  (Jesaja 43,1)
  • All eure Dinge lasst in der Liebe geschehen!  (1.Korinther 16,14)
  • Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden.  (2.Korinther 5,17)
  • Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.  (2.Timotheus 1,7)

Weitere Taufsprüche finden Sie auf der Seite www.taufspruch.de der Evangelischen Kirche in Deutschland.