Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und wollen nun wieder eintreten. Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei Ihrem Pastor tun. Sie können aber auch zu einer anerkannten Kircheneintrittsstelle gehen, z.B. in der Superintendentur in Celle oder in der Buchhandlung an der Marktkirche in Hannover.
Werde ich noch einmal getauft?
Nein! Die Taufe ist einmalig. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen Kirche angehört haben. Wenn Sie vorher aber keiner Kirche angehört haben, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe geht ein Konfirmandenunterricht für Erwachsene von sechs Abenden voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen ( kirchliche Trauung, kirchliches Begräbnis) und an den vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pastor oder der Sekretärin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Gebühren werden für den Eintritt in die Kirche nicht erhoben. Mit Beginn des dem Eintritt folgenden Monats werden Sie kirchensteuerpflichtig. Neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer kommen dann der kirchlichen Arbeit zugute. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt. Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, ist Ihre Kirchenmitgliedschaft kostenfrei. Sie können die Kirche aber gern mit einem freiwilligen Beitrag unterstützen.
Weitere Infos zum Eintritt, bzw. Wiedereintritt in die Kirche